Zweck und Aufgaben
Zweck
Der Verein ist eine privatrechtliche Überwachungsgemeinschaft mit staatlicher Anerkennung. Er verfolgt das ausschließliche Ziel, die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen durch mangelhafte Bauprodukte, unsachgemäßes Verfüllen von Gruben, Brüchen und Tagebauen und durch einige weitere überwachungsrelevante Aspekte zu schützen.
Der Verein handelt bei Ausübung seiner Tätigkeit unparteiisch, unabhängig und nicht diskriminierend. Seine Dienstleistungen können gleichermaßen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, im Folgenden zusammengefasst als Unternehmen bezeichnet, in Anspruch genommen werden.
Der Verein arbeitet nicht gewinnorientiert. Er verwendet seine Mittel ausschließlich und unmittelbar für seine satzungsgemäßen Zielsetzungen und Aufgaben. Unternehmen erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Er begünstigt keine Unternehmen oder Personen durch zweckfremde oder unverhältnismäßig hohe Ausgaben oder Vergütungen.
Durch die Überwachung von Unternehmen, deren Produkte und Verfahren beeinflusst der Verein mittelbar das Niveau der Erzeugnisse der überwachten Unternehmen, die Qualität der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen und dient so indirekt auch den allgemeinen ideellen und wirtschaftlichen Belangen der Rohstoff gewinnenden und der Baustoff produzierenden Industrie.
Aufgaben
Bauaufsichtliche Überwachung und Zertifizierung
Der Verein hat die Aufgabe, in seinem Wirkungsbereich an der Erfüllung der Schutzziele der Bayerischen Bauordnung (BayBO) bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Bauordnungen mitzuwirken.
Zu diesem Zweck führt er als Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung nach Art. 23 (1) Nr 4 BayBO und Zertifizierungsstelle nach Art. 23 (1) Nr. 3 BayBO sowie als Notifizierte Stelle gemäß Artikel 43 der Bauproduktenverordnung (BauPVO) die sich aus Bauordnung und BauPVO ergebenden Tätigkeiten für die Bauprodukte und Bauarten durch, wie sie den jeweils aktuellen Bescheiden über die Anerkennung als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach BauPVO bzw. Landesbauordnung entsprechend der Anerkennungsbescheide des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zu entnehmen sind.
Der Verein erteilt, wenn dazu die Voraussetzungen erfüllt sind, für die in den Anerkennungsbescheiden des DIBt aufgeführten Bauprodukte und Bauarten, für die er nach Art. 23 23 Abs. (1) BayBO anerkannt ist, das Übereinstimmungszertifikat als Grundlage für die weitere Kennzeichnung nach der Übereinstimmungszeichen-Verordnung (ÜZVO). Er erklärt dieses für ungültig, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Bauprodukte dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mit dem Übereinstimmungszeichen gekennzeichnet werden. Die Durchführung der Fremdüberwachung und Zertifizierung sind in den "Fremdüberwachungs- und Zertifizierungsverfahen" des jeweils fachlich zuständigen Bundesüberwachungsverbandes geregelt, die im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde festgelegt werden.
Privatrechtliche Überwachung
Der Verein hat auch die privatrechtliche Aufgabe, zur Qualitätssicherung der von seinen Mitgliedern hergestellten Bauprodukte, zum umweltgerechten Verfüllen von Gruben, Brüchen und Tagebauen sowie zum sachgemäßen Betreiben von nach BImSchG genehmigten Produktionsanlagen beizutragen.
Zu diesem Zweck führt er bei seinen Mitgliedern
- den Eignungsnachweis und die Fremdüberwachung für Baustoffe, Baustoffgemische und Böden nach den jeweils gültigen Vorschriften, soweit die privatrechtliche Anerkennung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern (StMI) vorliegt,
- die Fremdüberwachung mit Probenahme für die freiwillige Produktprüfung nach der Verbändeempfehlung,
- die Fremdüberwachung für Filtersande gemäß den "Technischen Forderungen für Filtersande",
- die nach dem Leitfaden für Recycling-Baustoffe, bekannt gemacht durch das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV), geforderte Fremdüberwachung und Zertifizierung und die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufbereitung der Recycling-Baustoffe,
- die Fremdüberwachung und Zertifizierung für weitere Bauprodukte, Bauarten oder sonstige unternehmerische Tätigkeiten, für die eine Anerkennung vorliegt, nach den jeweiligen zugrunde liegenden Vorschriften und Regelwerken durch.
Für die Produktprüfungen im Rahmen der Güteüberwachung im privatrechtlichen Anerkennungsbereich der Obersten Baubehörde hat sich der Verein nur der von der Obersten Baubehörde im StMI anerkannten Prüfstellen zu bedienen. Der Verein ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Oberste Baubehörde im StMI jederzeit und umgehend über die erfolgte Überwachung und Prüfung nach den jeweils zutreffenden Regelwerken und Vorschriften unterrichtet wird. Eine Kennzeichnung dieser Art geprüfter Baustoffgemische und Böden mit einem Überwachungszeichen ist weder erforderlich noch statthaft.
Überwachung der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen
Im Überwachungsbereich der Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen überwacht der BAYBÜV aktuell mehr als 200 Standorte unterschiedlicher Größe. Die Fremdüberwachung basiert auf den Regelungen und Grundsätzen des vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz zum 01. März 2020 eingeführten, fortgeschriebene Leitfadens für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen.
Die Schutzziele des Leitfadens, und damit der Überwachungstätigkeit, ist der Schutz der Umwelt, der Böden und des Grundwassers vor schädlichen Verunreinigungen aus den zur Verfüllung zugelassenen Materialien. Zum Überwachungsumfang gehören regelmäßige Überwachungsbesuche in den Standorten mit einer Überprüfung der vorgeschriebenen Dokumentationspflichten, einer Beprobung der verfüllten Materialen und einer ständigen Überwachung der umgebenden Grundwässer in Kooperation mit den zuständigen behördlichen Stellen vor Ort.